Steuerberaterkammer Nordbaden
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Bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt liegt grundsätzlich in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht vor. Eine selbstständige Tätigkeit führt hingegen nicht zur Sozialversicherungspflicht. Was sind die konkreten Abgrenzungskriterien?
In diesem Seminar betrachten wir die Abgrenzungsmerkmale für eine Beschäftigung bzw. eine selbstständige Tätigkeit. Rechtssicherheit über diese Frage schafft ein Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wir betrachten den Ablauf dieses Verfahrens, mögliche Varianten und die Folgen der Feststellung.