Steuerberaterkammer Nordbaden
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In der Landwirtschaft und dem Gartenbau, aber auch im Hotel- und Gaststättengewerbe besteht saisonal ein erhöhter Arbeitskräftebedarf. Dieser wird häufig durch Aushilfskräfte, vor allem aus Osteuropa, gedeckt. Arbeitgeber müssen hinsichtlich Einreise, Beschäftigung und Unterbringung eine Vielzahl von Sonderregelungen beachten. Die Wesentlichen werden im Seminar dargestellt.
Erläutert werden auch verschiedene Möglichkeiten einer Beschäftigung von Aushilfskräften aus Drittstaaten.
Für die Lohnabrechnung bedeutsame arbeitsrechtliche Themen (z. B. zu den neuen Nachweispflichten, zum Mindestlohn, der Anrechenbarkeit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen, Gewährung von Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) werden ebenso behandelt wie die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beschäftigung. Dabei wird erläutert, in welchen Fällen nicht das deutsche Sozialversicherungsrecht, sondern das des Herkunftslandes des Arbeitnehmers anzuwenden ist und was es hierbei zu beachten gibt. Bei Anwendbarkeit des deutschen Rechts werden insbesondere die Änderungen bei 520 €- und Midijobs sowie die Voraussetzungen einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung dargestellt. Im Lohnsteuerrecht stehen die Möglichkeiten einer Pauschalbesteuerung des Aushilfslohns und eine Besteuerung nach Ersatzbescheinigung im Vordergrund.