Steuerberaterkammer Nordbaden
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Das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der DAC 7 - Richtlinie enthält zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, insbesondere zur Beschleunigung von Außenprüfungen.
Im Gesetz ist in § 38 EGAO erstmals eine gesetzliche Normierung von steuerlichen internen Kontrollsystemen enthalten, deren Einsatz als Gegenleistung für Prüfungserleichterungen im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen in einer Erprobungsphase bis zum 30.04.2029 getestet werden soll.
Spätestens seit Inkrafttreten der ersten Fassung des BMF-Schreibens GoBD im Jahre 2014 ist die Forderung der Finanzverwaltung, zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung steuerliche interne Kontrollsysteme (sog. Steuer-IKS) einzurichten und zu unterhalten, in den Fokus der Fachöffentlichkeit gerückt.
In unserem Online-Seminar informieren wir Sie über die neuen Rahmenbedingungen, die sich für die Durchführung von Außenprüfungen ab 01.01.2023 ergeben. Hierzu werden Sie mit den Änderungen in der Abgabenordnung vertraut gemacht und erhalten wichtige Hinweise zu Ihren Mitwirkungspflichten nach § 90 AO.