Steuerberaterkammer Nordbaden
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vangerowstraße 16/1
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 - 183077
Telefax: 06221 - 165105
E-Mail: post@stbk-nordbaden.de
Mandanten erwarten umfassende Beratung, können aber oftmals schwer ermessen, wann sich die Beratung durch ihren Steuerberater lohnt.
Werden dem Steuerberater Sachverhalte seiner Mandanten bekannt, die wesentliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, ist er verpflichtet, seine Mandanten unaufgefordert über steuerliche Regelungen und Änderungen zu belehren, damit sie wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen treffen können und der gewünschte steuerliche Erfolg eintritt.
Zur Vermeidung von Haftungsfällen nehmen wir wichtige Belehrungen schriftlich vor. Diese Pflicht kann der Berater als Chance nutzen. Der Mandant kann dann in Ruhe entscheiden, ob er eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen will.
Aufgrund der Dynamik des Steuerrechts müssen ständig neue Belehrungsschreiben erstellt werden und bestehende Belehrungsschreiben an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
In diesem Halbtagesseminar
Die Belehrungsschreiben erhalten Sie zusätzlich als Word-Datei.