Steuerberaterkammer Nordbaden
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kurpfalzring 120
69123 Heidelberg
Telefon: 06221 - 13755-52
Telefax: 06221 - 165105
E-Mail: seminare@stbk-nordbaden.de
Ein Steuerberater, der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen befasst ist, trifft eine insolvenzrechtliche Warnpflicht [§ 102 StaRUG]. Zudem darf er den Jahresabschluss nur dann mit Fortführungswerte aufstellen darf, wenn die Geschäftsleitung zuvor bestehende Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ausgeräumt hat. Letzteres gilt auch bei einem Jahresabschluss „ohne Beurteilung“.
Das Seminar erläutert aus Sicht des Steuerberaters die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung anhand aktueller Rechtsprechung und befasst sich mit der praktischen Umsetzung der Going-Concern-Prüfung und der insolvenzrechtlichen Warnpflicht in Abgrenzung zur ausdrücklichen Prüfung der Insolvenzreife.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Going-Concern-Prüfung bei kleineren Unternehmen gelegt, denn deren Geschäftsleitung ist regelmäßig nicht in der Lage, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen.
Ausführungen zur vertraglichen Haftungsbeschränkung und zum Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.